Allgemeine Bedingungen der Global Lifestyle GmbH
für Dienstleistungen in Bezug auf Tickets, Karten und sonstige Zutrittsberechtigungen für Konzerte, Shows, Sportereignisse und sonstige Veranstaltungen
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Die nachstehenden allgemeinen Bedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen uns, der Global Lifestyle GmbH, Lochstr.17, 8268 Salenstein, Schweiz, (nachfolgend: „GL“) und dem Kunden, welche Dienste der ersteren hinsichtlich Tickets, Karten und sonstiger Zutrittsberechtigungen gleich welcher Art (nachfolgend: „Tickets“) für Konzerte, Shows, Sportereignisse und sonstige Veranstaltungen (nachfolgend: „Events“) zum Gegenstand haben, und zwar ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von Kundenseite erkennen wir nicht an, und zwar auch dann nicht, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen an diesen vorbehaltlos ausführen. Der Begriff der Vertragsbeziehungen umfasst dabei – klarstellungshalber und nicht abschließend – auch (i) tatsächliche Verhaltensweisen im Rahmen solcher Beziehungen (wie etwa die Erteilung von Informationen) sowie (ii) vorvertragliches Verhalten der GL, sofern dieses von rechtlicher Relevanz ist.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in vorliegenden AGB niedergelegt.
(3) Sofern im Folgenden von sog. „personalisierten Tickets“ die Rede ist, sind damit solche Tickets gemeint, bei denen der Veranstalter grundsätzlich Wert darauf legt, dass Identität besteht zwischen der Person, welche das Ticket (erst-)erworben hat, und jener, die das Event dann tatsächlich besucht. Im Regelfall wird dies veranstalterseitig dadurch dokumentiert, dass auf entsprechenden Tickets ein Feld o.ä. vorgesehen ist, in welches der Name des (Erst-)Erwerbers einzutragen ist. Nur ganz ausnahmsweise nimmt der Veranstalter selbst diese Eintragung vor; im Regelfall wird dies dem Besitzer des Tickets selbst überlassen.
§ 2 Angebot und Annahme, Art der Leistung
(1) Die von uns beworbenen Tickets stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines darauf bezogenen Vertragsangebots durch den Kunden dar, und zwar dergestalt, dass der Kunde der GL anbietet, im Wege eines Dienstvertrags / Geschäftsbesorgungsvertrags (nachfolgend auch: „Dienstleistung“) sich darum zu bemühen, für den Kunden das gewünschte Ticket zu besorgen. Das Angebot auf Abschluss des entsprechenden Vertrags geht daher vom Kunden aus, sobald er im Rahmen der Bestellabwicklung nach Durchlaufen einer letzten Korrekturmöglichkeit (angezeigt wird eine entsprechende Bestellübersicht) den Bestellbutton (o.ä.) anklickt. Eine Annahme dieses Angebots durch uns liegt dann vor, wenn wir dessen Annahme innerhalb der Fristen des § 147 II BGB, äußerstenfalls innerhalb eines Zeitraums von 2 Wochen, per Email bestätigen (nachfolgend: „Dienstvertragsbestätigung“). Alternativ kann GL das Angebot des Kunden durch den Beginn der Ausführung der vom Kunden gewünschten Dienstleistung annehmen. GL muss die Leistung nicht in eigener Person erbringen, sondern ist vielmehr berechtigt, dafür auch Dritte („Partner“) einzuschalten, welche dann gegenüber dem Kunden als Erfüllungsgehilfe i.S.v. § 278 BGB tätig werden; letzterer kann dabei auch die Abwicklung im Außenverhältnis inkl. Abrechnung übernehmen.
(2) Die durch GL zu erbringende Dienstleistung besteht zentral aus dem Finden eines verkaufswilligen Eigentümers (nachfolgend: „vorheriger Eigentümer“) eines eintrittsberechtigenden Tickets gerade für jenes Event, welches der Kunde besuchen will („Ticketsuche“). Gegenstand der Beauftragung ist ferner, dass GL sich unmittelbar ab der Dienstvertragsbestätigung und sodann bis zu einem Zeitpunkt, vor dessen Ablauf entsprechende Dispositionen des Kunden zur Teilnahme am Event noch sinnvoll erscheinen (angestellt wird hierbei eine objektivierte Betrachtung, d.h. losgelöst von individuellen Besonderheiten auf Kundenseite), darum bemüht, dem Kunden im Wege eines Geschäfts für den, den es angeht (auf dessen Rechnung), zumindest faktischen Besitz am gewünschten Ticket zu beschaffen. Gelingt dies (i.e. faktische Besitzerlangung), soll dies im Rahmen der hiesigen AGB als „Ticket-Transfer“ bezeichnet werden. Bis zum Gelangen des Tickets an den Kunden (sei es via digitalem oder postalischem Versand, Hinterlegung oder persönliche Übergabe, insg. als „Zustellung“ bezeichnet) treten wir in diesem Fall als Besitzmittler auf.
(3) Die gem. oben Absatz (2) seitens GL zu erbringende Dienstleistung erfordert je nach Art des Tickets (insbesondere bei sog. personalisierten Tickets) diverse Mitwirkungshandlungen des Kunden, etwa die Zurverfügungstellung jener Daten und Dokumente wie auch die Abgabe solcher Erklärungen, welche nach den konkreten Umständen erforderlich sind, um den Ticket-Transfer durchführen zu können. GL wird dem Kunden die hierzu erforderlichen Instruktionen erteilen. Das Unterlassen entsprechender Mitwirkungshandlungen durch den Kunden berechtigt GL – jedenfalls nach erfolgloser Fristsetzung – zur Nichterfüllung vom Dienstvertrag.
(4) GL weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass Veranstalter von Events seit einiger Zeit unterschiedliche Mittel und (vertragliche) Gestaltungsinstrumente verwenden (nachfolgend: „Event-AGB“), um Ticket-Transfers zu erschweren oder gar unmöglich zu machen, insbesondere dann, wenn Dritte (wie hier die GL) kommerzielle Dienste in Bezug auf den Erwerb von Tickets vom vorherigen Eigentümer erbringen. Namentlich gilt dies im Fall von personalisierten Tickets. GL ist bemüht, das hierbei auftretende Konfliktpotential zu reduzieren, insbesondere dadurch, dass sie nicht selbst (Zwischen-)Eigentümerin des Tickets wird, sondern die Voraussetzungen für einen Direkterwerb des Kunden vom früheren Eigentümer schafft und lediglich für diese Dienstleistung eine Vergütung erhält, das Ticket selber hingegen zum Originalpreis (lediglich zzgl. USt. und Gebühren) an den Kunden weitergibt.
(5) Unter keinen Umständen schuldet GL den Ticket-Transfer als vertraglich bedungenen Erfolg ihrer Dienstleistung.
(6) Bei Gelingen eines rechtswirksamen Ticket-Transfers auf den Kunden richten sich sämtliche Ansprüche (wie auf Zutritt zur und Durchführung der Veranstaltung) ausschließlich gegen den Veranstalter des jeweiligen Events. Spätestens mit der Zustellung des Tickets an den Kunden – nach zumindest faktisch erfolgtem Ticket-Transfer – hat GL ihre Verpflichtungen aus dem Dienstvertrag vollständig erfüllt. GL ist insbesondere keine Partei des (möglichen) Rechtsverhältnisses, welches sich aus dem Erhalt des Tickets durch den Kunden zwischen diesem und dem Veranstalter ergeben kann. Umstände, welche sich insoweit ereignen (z.B. die Absage oder der Abbruch eines Events wie auch dessen Verschiebung oder sonst wesentliche Änderung, gleich aus welchen Gründen, insg. als „Eventabsage“ bezeichnet, die mögliche Verletzung eines Kunden auf einem Event usw.), betreffen mithin ausschließlich die rechtliche Beziehung zwischen Kunde und Veranstalter.
(7) Die Dienstleistung von GL erstreckt sich hinsichtlich des vom Kunden gewünschten Tickets nicht auf bestimmte Ränge, Reihen, Plätze oder sonstige Merkmale unterhalb des Kriteriums der eigentlichen Platzkategorie (nachfolgend insgesamt: „Sekundärmerkmale“). Dies gilt selbst dann, wenn während des Bestellvorgangs (Beauftragung der Ticketsuche) bestimmte Sekundärmerkmale in Bezug auf das Ticket angegeben wurden. Das vom Kunden an GL herangetragene Angebot auf Abschluss eines Dienstvertrags erstreckt sich damit automatisch (auch) auf ein solches Ticket, welches sich bei Nichtverfügbarkeit von bestimmten Rängen, Reihen etc. unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden bei objektiver Betrachtungsweise als mindestens gleichwertige Alternative zum eigentlich von diesem gewünschten Ticket darstellt.
(8) Die Angaben zu den Events erhält GL von den Veranstaltern. Für die Richtigkeit der im Online-Auftritt der GL gemachten Angaben wird keine Gewähr übernommen. Dies gilt selbst für solche Angaben, die nicht vom Veranstalter herrühren; § 276 Absatz 3 BGB bleibt unberührt.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Versand und Bereitstellung, Rücktritt durch GL
(1) Aus der Rolle von GL als Partei, die einerseits als Dienstleister agiert, andererseits sich (im Rahmen dieser Dienstleistung) auch noch darum bemüht, dem Kunden das Ticket ohne zwischenzeitlichen eigenen Rechtserwerb (an selbigem) zu verschaffen, ergeben sich die folgenden Vergütungsansprüche der GL gegenüber dem Kunden:
(a) auf Zahlung der Vergütung für die geleisteten Dienste, insbesondere die Ticketsuche, wobei die Vergütung endgültig verdient ist, wenn die Ticket-Suche zum Ticket-Transfer führt;
(b) auf Erstattung der Auslagen, welche der GL im Rahmen des Ticket-Transfers, nicht zuletzt jene zwecks Besitzerlangung am Ticket im Verhältnis zum früheren Eigentümer, entstanden sind.
In der gegenüber dem Kunden ausgestellten Rechnung bilden die obigen Posten zu (a) und (b) selbständig ausgewiesene Bestandteile.
(2) Die von uns angegebenen Preise sind stets Endpreise (vorbehaltlich der nachstehenden Absätze (3) und (4)) und beinhalten die jeweils geltende Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
(3) Zu dem sich aus oben Absatz (1) ergebenden Preis kommen keine zusätzlichen Gebühren hinzu. Folgende Zustellmöglichkeiten gibt es:
(a) Die Wahl zwischen Versand oder Übergabe (oder auch Hinterlegung) liegt bei GL; letzteres stellt lediglich eine besondere, freiwillige Serviceleistung von GL dar. In Besitz(mittlung) von GL befindliche Tickets werden zeitnah – d.h. jedenfalls mit ausreichender Vorlaufzeit vor dem Event, also grundsätzlich nicht später als ca. 5 - 7 Tage vor dessen Stattfinden –, zur Versendung gebracht (kundenseitige Zahlung vorausgesetzt). Zu beachten ist hierbei, dass manche (insbesondere ausländische) Veranstalter und dementsprechend auch deren Abnehmer (welche regelmäßig die „Gegenpartei“ des Ticket-Transfers sind) die Tickets erst kurz vor dem Stattfinden des Events ausgeben bzw. zum Transfer freigeben und auch GL diese dann (naturgemäß) nicht eher herausgeben bzw. übertragen kann. In solchen Fällen kann – namentlich zur Verhinderung von das Event überdauernden Postlaufzeiten – eine Übergabe des Tickets (ggfs. auch erst am Tage der Veranstaltung vor Ort) statt vorheriger digitaler oder postalischer Versendung unvermeidlich sein.
(b) Bei einer Übergabe liegt die genaue Orts- und Zeitbestimmung im billigen Ermessen von GL, entsprechende Hinweise sind vom Kunden zu beachten. GL ist bestrebt, im Regelfall eine Übergabe vor Ort zu ermöglichen, d.h. am Ort des Events. Dies kann auch eine Hinterlegung an der Abendkasse sein. Bei Problemen im Zusammenhang mit der Ticketübergabe ist der Kunde gehalten, unverzüglich telefonischen Kontakt mit GL aufzunehmen (Notfallnummer: +49(0)177 25 95 117).
(c) Im Einzelfall kann es erforderlich sein, dass zwischen Kunde und GL eine Sondervereinbarung über individuelle Zustellungen und / oder besondere Formen der Übergabe vereinbart werden, nebst eigenständiger Kostenregelung. Eine solche individuelle Vereinbarung hat dann Vorrang vor diesen AGB.
(d) Werden die Tickets vom Veranstalter in elektronischer Form (als „E-Ticket“ oder QR- Code für das Smartphone) ausgegeben, so erfolgt der Versand ebenfalls in elektronischer Form. Es steht der GL frei, das Ticket als Anhang per E-Mail zu versenden, dem Kunden Login-Daten für Webseiten von Dritten zur Verfügung zu stellen, oder das Ticket auf die hinterlegte E-Mail des Kunden zu übertragen.
(4) Der Vergütungsanspruch von GL i.S.v. oben Absatz (1) (a) entsteht und wird fällig mit der Dienstvertragsbestätigung seitens GL. Der Erstattungsanspruch aus oben Absatz (1) (b) entsteht mit dem tatsächlichen Anfall entsprechender Auslagen; GL ist jedoch berechtigt, insoweit vom Kunden einen angemessenen Vorschuss (jedenfalls in Höhe des nominalen Ticketpreises) zu verlangen, der zum gleichen Zeitpunkt fällig wird wie der Anspruch zu oben Absatz (1) (a). Die Ausführung der Zahlung ist möglich via Kreditkarte oder Überweisung (Vorkasse). Bei Kreditkartenzahlung erfolgt die Zahlungsabwicklung via Unzer unter Verwendung marktüblicher Verschlüsselungstechniken. Mit dem Eingang der Zahlung bei GL (Wertstellung auf unserem Konto) wird der Anspruch des Kunden auf Durchführung der Ticketsuche fällig; führt die Ticketsuche zu einem Ticket-Transfer, so wird der Herausgabeanspruch des Kunden in Bezug auf das Ticket fällig, sobald GL die oben § 2 Absatz (2) genannte Stellung als Besitzmittler erlangt hat. Für die konkrete Erfüllung dieses (Herausgabe-)Anspruchs bewendet es jedoch bei den Regelungen von oben Absatz (3) (a) und (b).
(5) Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Erhalt der Dienstvertragsbestätigung (entscheidend hierfür ist die Wertstellung des geschuldeten Betrags auf dem Konto von GL bzw. des Plattformbetreibers), sind wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Jedenfalls in Fällen, in denen zwischen dem letzten Tag der Zahlungsfrist und dem Event ein Zeitraum von weniger als 3 Wochen liegt, bedarf der Rücktritt durch GL keiner vorherigen Fristsetzung, da GL andernfalls an einer wirtschaftlich sinnvollen Verwertung des zuvor ggfs. bereits beschafften Tickets, für welches eventuell schon entsprechende Auslagen entstanden sind, u.U. gehindert wäre. Mit der nicht fristgerechten Zahlung bietet der Kunde der GL konkludent und unwiderruflich die Übereignung eines zwischenzeitlich eventuell bereits beschafften Tickets an letztere an, und zwar gegen Erlass des Anspruchs aus oben Absatz (1) (a) und (b). Es steht GL frei, dieses Angebot anzunehmen oder auf Erfüllung des Vertrags durch den Kunden zu bestehen. Auf diese Rechtsfolge wird GL den Kunden in der Dienstvertragsbestätigung gesondert hinweisen; ebenfalls wird dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb der vorgenannten Zahlungsfrist eine ausdrückliche Erklärung abzugeben. Weitere Ansprüche gegen den Kunden aufgrund Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrags von dessen Seite bleiben vorbehalten.
(6) Ist der Kunde Unternehmer, trägt er das Risiko der Versendung im Sinne von § 447 BGB. Ist der Kunde Verbraucher, gilt Vorstehendes dann, wenn ihm im Rahmen der Bestellabwicklung ausdrücklich eine Versandversicherung angeboten wurde und der Kunde diese abgelehnt hat.
§ 4 Gewährleistung, Haftung und Eventbedingungen; Eventabsage
(1) Dem Kunden wird grundsätzlich empfohlen, das Ticket unmittelbar nach dessen Erhalt auf eventuelle Diskrepanzen zwischen dessen tatsächlichem Inhalt und jenem der Bestellung (Inhalt der Dienstvertragsbestätigung) zu überprüfen (beispielsweise falsches Event oder falsche Platzkategorie) und vorhandene Abweichungen zeitnah per Email an support@ticketbande.de zu melden.. In diesem Fall wird GL, soweit der zeitliche Abstand zwischen Meldung und Event noch sinnvolle Dispositionen des Kunden zulässt, dem Kunden anbieten, die Ticketsuche fortzusetzen, um das gewünschte Ticket doch noch verfügbar zu machen. Dabei steht es dem Kunden frei, dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen; etwaig dem Kunden zustehende Rechte aus § 626 BGB bleiben unberührt. Ansprüche des Kunden, namentliche solche auf Schadensersatz, bestehen nur im Rahmen und den Grenzen des nachstehenden Absatzes (4).
(2) Pflichtverletzungen seitens GL, welche durch diese nicht zu vertreten sind, berechtigen vorbehaltlich § 323 II BGB den Kunden jedenfalls dann nicht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn sie nicht zu einer Beeinträchtigung des Ticket-Transfers geführt haben (vgl. § 2 Absätze (2) und (4)). Sonstige (zusätzliche) gesetzliche Anforderungen an die Geltendmachung von Rücktrittsrechten bleiben – klarstellungshalber – unberührt. Informatorisch wird der Kunde darauf hingewiesen, dass das gesetzliche Dienstvertragsrecht Gewährleistungsansprüche nicht kennt.
(3) Dem Kunden ist bekannt und er wird hiermit noch einmal darauf hingewiesen, dass sich die Teilnahme am Event ausschließlich nach Maßgabe des Vertragsverhältnisses bestimmt, welches (möglicherweise) auf Grundlage des Tickets zwischen dem Kunden und dem Veranstalter des Events zustande kommt. GL hat auf dieses Vertragsverhältnis keinerlei Einfluss. Der Veranstalter gestaltet dieses regelmäßig durch den Einsatz eigener AGB wie auch sonstiger Bestimmungen, deren Befolgung durch den Kunden in dessen eigenen Interesse liegt. Nichtbeachtung kann zu rechtlichen oder tatsächlichen (teilweise erheblichen) Nachteilen auf Kundenseite führen, nicht zuletzt dem Ausschluss vom Event. Derartige Vorgänge sind ohne jeden Einfluss auf das Vertragsverhältnis zwischen GL und Kunde.
(3a) Ebenso wenig hat GL einzustehen für eine Eventabsage; hieraus sich für den Kunden eventuell ergebende Ansprüche richten sich einzig – so überhaupt – gegen den Veranstalter. Der Vergütungsanspruch von GL i.S.v. § 3 Absatz (1) bleibt auch hier unberührt. Sollten bei einer (endgültigen) Absage des Events o.ä. durch den Veranstalter Erstattungen an GL erfolgen, welche sich konkreten Tickets zuordnen lassen, wird GL auf Kulanzbasis prüfen, ob solche Zahlungen an die jeweiligen Kunden gegen Vorlage des Originaltickets (und Abtretung aller damit in Zusammenhang stehenden Rechte) weitergeleitet werden können. Eine Rechtspflicht hierzu besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass eventuelle Erstattungen von Veranstaltern sich nicht auf den in § 3 Absatz (1) (a) enthaltenen Vergütungsanteil (also insbesondere die Ticketsuche als solche) erstrecken. Dieser Kostenposten ist also im Falle einer Eventabsage in jedem Fall vom Kunden zu tragen.
(4) GL haftet auf Schadensersatz (oder Aufwendungsersatz),und zwar unabhängig von der Rechtsnatur (insbesondere der konkreten Anspruchsgrundlage) sowie der Art und des Umfangs (Schadensersatz statt der Leistung, Verzugsschaden, Begleitschaden, Folgeschaden etc.) des geltend gemachten Anspruchs,
(a) nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern:
(aa) der Kunde Ansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen;
(bb) eine übernommene Garantie oder schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Zu diesen Pflichten gehören auch jene, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat oder vertrauen darf;
(cc) ein schuldhaftes Verhalten von GL zur einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden führt;
(dd) eine zwingende Haftung nach ProdHG begründet ist.
Entsprechendes Verschulden unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen.
(b) In den Fällen (bb) von (a) ist die Haftung von GL jedoch – falls das Verschulden unterhalb der Ebene grober Fahrlässigkeit liegt – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Zugleich ist dann die Verjährungsfrist auf 1 Jahr begrenzt, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(c) Im Übrigen – d.h. für Konstellationen außerhalb der oben in (aa) bis (dd) von (a) geregelten Fälle – ist eine Haftung von GL auf Schadens- / Aufwendungsersatz ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der Vertreter und Erfüllungsgehilfen von GL.
(d) Eine Veränderung der Beweislast zulasten des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen zu (a) – (c) nicht verbunden.
§ 5 Gesetzliches Widerrufsrecht / Widerruf / Vorzeitiges Erlöschen
(1) In Bezug auf Verträge zwischen Ihnen und uns, die online und mithin im Wege des Fernabsatzes zustande kommen, steht Ihnen grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach näherer gesetzlicher Maßgabe zu (vgl. dazu nachstehenden Abs. (2)). Es gibt jedoch Umstände, die zu einem vorzeitigen Erlöschen dieses Widerrufsrechts führen, insbesondere:
Verlangen Sie im Rahmen der Bestellabwicklung – und sind dort ausdrücklich damit einverstanden –, dass wir bereits vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung, die Gegenstand des zu schließenden Vertrags ist, beginnen, so erlischt das Ihnen gesetzlich zustehende Widerrufsrecht bereits mit vollständiger Vertragserfüllung durch uns.
Widerrufen Sie in solchen Fällen vor vollständiger Vertragserfüllung durch uns, so schulden Sie einen sich nach § 357a Abs. 2 BGB zu berechnenden angemessenen Betrag als Wertersatz für die bis dahin schon erbrachte Dienstleistung. Im Regelfall wird hierbei zwecks Wertermittlung eine vergleichende Betrachtung angestellt auf Basis des vereinbarten Preises für die gesamte Dienstleistung im Abgleich mit dem insoweit bereits erbrachten Leistungsteil.
Im Übrigen gilt:
(2) Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Global Lifestyle GmbH, Lochstr.17, CH-8268 Salenstein, E-Mail: widerruf@global-lifestyle.ch, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachfolgend beigefügte Muster-Widerrufsformular (Abs. 4) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(3) Folgendes Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(4) Musterformular Widerruf(srecht)
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an:
Global Lifestyle GmbH, Lochstr.17, CH-8268 Salenstein, E-Mail: widerruf@global-lifestyle.ch
Musterformluar
§ 6 Aufrechnung
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Datenschutz und Datenverarbeitung
(1) GL bearbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die persönlichen Daten des Kunden werden von uns in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. GL ist berechtigt, diese Daten innerhalb der gesetzlichen Vorgaben, nicht zuletzt der DSGVO, an von ihr mit der Durchführung des Vertrags zwischen ihr und dem Kunden beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, um die geschlossenen Verträge erfüllen zu können. Auch hierbei sichert GL zu, dass die Daten des Kunden nicht zu Marketingzwecken an (sonstige) Dritte weitergegeben werden.
(2) Bei entsprechender Einwilligung des Kunden sind wir sowie ggf. unser Co-Branding-Partner, von dessen Website der Kunde unseren Shop aufgesucht bzw. unsere Dienste beauftragt hat, darüber hinaus berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
(3) Kreditkartendaten sowie Kontodaten werden nicht verarbeitet oder gespeichert und auch keinen Dritten zugänglich gemacht. Sämtliche Bestell- und Bezahltransaktionen sind SSL verschlüsselt.
(4) Wenn Sie unsere Seite besuchen und ihr entsprechendes Einverständnis erklären, werden Ihre persönlichen Einstellungen in einem Browser-Cookie auf Ihrer Festplatte gespeichert. Dieses enthält lediglich Informationen über die von Ihnen gewählte Sprache und Währung. Damit wird gewährleistet, dass diese Einstellungen bei jedem Besuch auf unserer Webseite für Sie wieder hergestellt werden können. Sollte Ihr Browser so eingestellt sein, dass Cookies geblockt werden, können wir nicht die volle Funktionalität unserer Webseite garantieren. Falls Sie wünschen, können Sie Cookies jederzeit von Ihrer Festplatte löschen.
(5) Nähere Einzelheiten zum Umgang von GL mit Fragen des Datenschutzes entnehmen Sie bitte unserer umfangreichen Datenschutzerklärung, welche wir via https://www.ticketbande.de/hilfe/datenschutz für Sie bereithalten. Über denselben Link finden Sie auch die datenbezogene Einwilligungserklärung für Kunden sowie umfassende Informationen zu selbiger, damit der Kunde jederzeit in der Lage ist, eine informierte Entscheidung zu treffen.
§ 8 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Sonstiges
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Sofern der Kunde nicht zugleich Kaufmann ist, bleiben die gesetzlichen Regelungen über Gerichtsstände, z.B. verbrauchergünstige Wahlrechte oder Zuständigkeitsregelungen der EG-VO Nr. 44/2001, unberührt.
(2) Für sämtliche Streitigkeiten in Bezug auf oder in Zusammenhang mit Tickets und den sich auf diese beziehenden vertraglichen Beziehungen – einschließlich lediglich angebahnter Vertragsverhältnisse – sind national wie international ausschließlich die Gerichte in Deutschland zuständig, falls der Kunde Kaufmann oder eine sonstige Person ohne Verbrauchereigenschaft ist. Örtlich sind in diesem Fall allein die im Gerichtsbezirk für Salenstein, Schweiz gelegenen Gerichte zuständig. Uns steht es jedoch frei, den Kunden, der Kaufmann oder sonstige Person ohne Verbrauchereigenschaft ist, auch an dessen Geschäftssitz zu verklagen.
(3) Es gilt (unabhängig davon, ob wir einen Partner in die Erfüllung des Vertragsverhältnisses einschalten) das Recht der Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend: „BRD“), jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Bestimmungen des deutschen internationalen Privatrechts. Dies gilt auch in solchen Fällen, in denen der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der BRD hat, dann jedoch mit der Maßgabe, dass die Anwendung deutschen Rechts solche Bestimmungen am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Kunden nicht verdrängen soll, die dessen Schutz bezwecken und von denen nach dem dortigen Recht nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.
(4) Im Falle eventueller Unklarheiten, Inkonsistenzen oder Widersprüchen zwischen dieser (deutschen) Version der AGB und eventuell bestehenden anderssprachlichen Fassungen, ist die deutsche Version maßgebend.
(5) Sollten bei Verträgen zwischen GL und dem Kunden, deren Bestandteil diese AGB durch entsprechende Einbeziehung werden, einzelne oder mehrere ihrer Bestimmungen oder Teile davon außerhalb dieser AGB unwirksam sein oder werden, und zwar aus anderen Gründen als jenen der §§ 305 – 310 BGB, so soll davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. ihrer Teile nicht berührt werden; vielmehr sind GL und Kunde in diesen Fällen verpflichtet, an einer Neuregelung mitzuwirken, welche den wirtschaftlichen Absichten der betroffenen Bestimmungen / ihrer Teile so nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt für den Fall ergänzungsbedürftiger Vertragslücken. § 306 BGB bleibt unberührt.